ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Neben unseren Spezialgebieten bearbeiten wir selbstverständlich auch Ihre Fälle aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Hierzu zählen die meisten „Alltagsstreitigkeiten“, wie z.B. Vertragsangelegenheiten,
Schadensersatzforderungen, Mängel nach Kauf etc.
Sofern Ihr Fall auf einem Gebiet liegt, das wir in der Kanzlei nicht bearbeiten (z.B. Familienrecht, Telekommunikationsrecht, Insolvenzrecht) verweisen wir Sie insofern gerne an kompetente Kollegen.


